Jahresbericht
2018

Die Unfallkasse Baden-Württemberg

Aufgaben

Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist ein Träger der gesetzlichen Unfall­versicherung. Neben der gesetzlichen Renten­versicherung, der Arbeitslosen­versicherung, der Kranken­versicherung und der Pflegeversicherung ist die Unfall­versicherung die fünfte Säule der Sozial­versicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei zählt die UKBW zur Gruppe der Unfall­versicherungs­träger der öffentlichen Hand. Die UKBW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die UKBW erfüllt in ihrem Zuständigkeitsbereich folgende gesetzliche Aufgaben:

Zuständigkeit

Die UKBW ist örtlich zuständig für das Bundesland Baden-Württemberg. Sachlich zuständig ist die UKBW u.a.:

Unternehmen und Beitrag

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsbereichen grundsätzlich von den Unternehmern getragen. Dafür werden die Unternehmer umfassend von der Haftung gegenüber den Beschäftigten freigestellt.

Personalstand UKBW am 31.12.2018


Tabelle

Diagramm
Anzahl
TVÖD 173
DO 161
Azubi/Dienstanwärter 14 insgesamt, davon
TVÖD 5
DO 9
 
Azubi/Dienstanwärter