Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ist die Unfallversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei zählt die UKBW zur Gruppe der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die UKBW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die UKBW erfüllt in ihrem Zuständigkeitsbereich folgende gesetzliche Aufgaben:
mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzuwehren,
nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Verletzten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.
Zuständigkeit
Die UKBW ist örtlich zuständig für das Bundesland Baden-Württemberg. Sachlich zuständig ist die UKBW u.a.:
Beschäftigte bei einer kommunalen oder staatlichen Einrichtung
Beschäftigte in Unternehmen, für die die UKBW als Versicherungsträger bestimmt ist (z. B. das Krebsforschungszentrum Heidelberg oder die Flughafen Stuttgart GmbH)
Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studenten
Beschäftigte in Privathaushalten (z. B. Haushaltshilfen, Zugehfrauen)
Personen, die für die Gemeinde oder eine andere öffentlich-rechtliche Institution ehrenamtlich tätig sind (z. B. Gemeinderatsmitglied, Elternbeirat, Schulweghelfer)
Personen, die bei Unglücksfällen oder Not Hilfe leisten
Pannenhelfer (nicht gewerbsmäßig)
Blut- und Gewebespender
Personen, die beim Bau von öffentlich geförderten Wohnungen im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind
Private Pflegepersonen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes
Zeugen oder Schöffen
Unternehmen und Beitrag
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsbereichen grundsätzlich von den Unternehmern getragen. Dafür werden die Unternehmer umfassend von der Haftung gegenüber den Beschäftigten freigestellt.