Jahresbericht

2024

Entscheidungen und Rechtsverfolgung

Die Verwaltungsakte der UKBW können mit dem Widerspruch angefochten werden. Vor einem Klageverfahren ist in jedem Fall ein Vorverfahren durchzuführen.

Den bei der UKBW nach § 36 a Abs 1 Nr. 1 SGB IV errichteten Widerspruchsausschüssen gehören je ein Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber und mit beratender Stimme der Geschäftsführer oder ein Beauftragter an.


Tabelle

Diagramm
Unter Beteiligung der Rentenausschüsse wurde entschieden über: Anzahl
Erstmalige Festsetzung von Verletztenrenten 231
Weiter- / Wiedergewährung 86
Überprüfung von Widerspruchsfällen 191
Summe 508
Unter Beteiligung der Rentenausschüsse wurde entschieden über

Tabelle

Diagramm
Die von der Verwaltung getroffenen förmlichen Feststellungen verteilen sich wie folgt: Anzahl
Ablehnungen 499
Erhöhungen wegen Änderung des Jahresarbeitsverdienstes 49
Renten 621
Hinterbliebenenleistungen 52
Sonstige (z. B. Anerkennungen, Verletztengeldeinzelaufträge, Bewilligungen/Ablehnungen von Teilhabeleistungen usw) 1.749
Rückforderungen 0
Abfindungen 12
Teilhabeleistungen 13
Summe 2.995
Die von der Verwaltung getroffenen förmlichen Feststellungen verteilen sich wie folgt:
Widerspruchsverfahren

Tabelle

Diagramm
Bezeichnung Anzahl
Unerledigte Widersprüche zu Beginn des Berichtszeitraumes 224
Im Berichtszeitraum eingegangene Widersprüche 725
Insgesamt anhängig 949
Im Berichtszeitraum erledigte Widersprüche, davon: 758
- Widerspruchsbescheid 609
- Abhilfe 71
- Zurücknahme (durch Versicherten) 59
- Sonstige 19
Unerledigte Widersprüche am Ende des Berichtszeitraumes 191
Klageverfahren bei Sozialgerichten

Tabelle

Diagramm
Bezeichnung Anzahl
Aus den Vorjahren anhängig 311
Insgesamt anhängig 519
Im Berichtsjahr wirksam abgeschlossene Verfahren, davon: 224
- Zu Gunsten des Versicherten 20
- Teilweise zu Gunsten des Versicherten 5
- Zu Gunsten der UKBW 89
- Anerkenntnis 2
- Zurücknahme (durch Versicherten) 88
- Vergleich 11
- Sonstige Erledigung 9
noch anhängig 295
Berufungsverfahren bei Landessozialgerichten

Tabelle

Diagramm
Bezeichnung Anzahl
Aus den Vorjahren anhängig 9
insgesamt anhängig 18
Im Berichtsjahr wirksam abgeschlossene Verfahren, davon: 30
- Zu Gunsten des Versicherten 2
- Teilweise zu Gunsten des Versicherten 0
- Zu Gunsten der UKBW 15
- Anerkenntnis 0
- Zurücknahme (durch Versicherten) 12
- Vergleich 1
- Sonstige Erledigung 0
noch anhängig 9
Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht

Im Jahr 2024 waren vor dem BSG 2 Verfahren anhängig, beide konnten von der UKBW gewonnen werden.