Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungsbereichen grundsätzlich von den Unternehmern getragen. Die Unternehmen sind kraft Gesetzes Mitglieder der Unfallkasse Baden-Württemberg.
Im Jahr 2022 war die Unfallkasse Baden-Württemberg für sich selbst und für folgende Unternehmen zuständig:
Anzahl | |
---|---|
Land Baden-Württemberg | 1 |
Selbstständige Unternehmen im Landesbereich | 148 |
Stadtkreise | 9 |
Landkreise | 35 |
Städte und Gemeinden | 1.092 |
Selbstständige Unternehmen im Kommunalbereich | 1.645 |
Summe | 2.930 |
Privathaushalte bei der UKBW veranlagt | 5.452 |
Minijobs | 39.934 |
Privathaushalte gesamt | 45.368 |
Gesamtsumme | 48.316 |
Die Aufwendungen werden nach dem Umlageprinzip auf die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Baden-Württemberg umgelegt. Bemessungsgrundlage für die Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise ist die Einwohnerzahl. Für die selbstständigen Unternehmen wird als Bemessungsgrundlage die Entgeltsumme der Unternehmen herangezogen. Bei den Privathaushalten werden feste Beträge ("Kopfbeitrag") pro Haushaltshilfe berechnet. Bei geringfügig in Privathaushalten Beschäftigen werden die Beiträge im Haushaltsscheckverfahren von der Minijobzentrale nach der Entgeltsumme erhoben. Der Beitrag für das Land Baden-Württemberg wird als Festbeitrag berechnet.
Die Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg weist für die Beitragsberechnung folgende Umlagegruppen aus und mit dem Haushaltsplan 2022 wurden folgende Umlagebeiträge/Beitragssätze beschlossen:
In diesen Bereich fallen alle Unternehmen des Landes, die Hilfeleistungsunternehmen ohne Gemeindefeuerwehren und die selbstständigen Unternehmen im Landesbereich.
Land Baden-Württemberg | Betrag [€] |
---|---|
Allg. Unfallversicherung | 10.934.480,00 |
Schüler-Unfallversicherung | 21.443.228,00 |
Hilfeleistungen | 9.581.192,00 |
Helfer bei nicht gewerbsmäßiger Haltung von Fahrzeugen und Reittieren | 541.100,00 |
Summe | 42.500.000,00 |
Selbstständige Unternehmen Landesbereich
5,50 € pro 1.000,00 € gemeldete Entgeltsumme
Diese Umlagegruppe wird von den Unternehmen im kommunalen Bereich (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise) den Gemeindefeuerwehren, den selbstständigen Unternehmen im Kommunalbereich und den Privathaushalten gebildet.
Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise | Städte/Gemeinden je Einwohner in € |
Stadtkreise je Einwohner in € |
Landkreise je Einwohner in € |
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Allg. Unfallversicherung | 3,91 | 5,44 | 1,53 |
Schüler-Unfallversicherung | 4,91 | 4,91 | 1,52 |
Eigenbauarbeiten | 0,44 | 0,44 | |
Pflegeunfallversicherung | 0,12 | 0,12 | |
Gemeindefeuerwehren | 0,90 | 0,18 | |
Summe | 10,28 | 11,09 | 3,05 |
Straßenunterhaltung | 640 / Kopf | 640 / Kopf |
3,45 € pro 1.000,00 € gemeldete Entgeltsumme
Voller Jahresbeitrag 60,00 €/Haushaltshilfe
Geringfügig Beschäftige in Privathaushalten können von ihren Arbeitgebern im sogenannten Haushaltsscheckverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijobzentrale) gemeldet werden. Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Veranlagung für alle Unfallversicherungsträger in Deutschland bei der Minijobzentrale.